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Schweden &

Deutschland

EU/EWR-Bürgerinnen und Bürger

Staatsangehörige von EU/EWR-Mitgliedstaaten haben das Recht, ohne Aufenthaltsgenehmigung in Schweden zu arbeiten, zu studieren und zu leben.

Für Familienmitglieder, die keine EU/EWU-Bürgerinnen bzw -Bürger sind, stellt das schwedische Migrationsamt weiterhin Aufenthaltskarten aus, ebenso wie Dokumente zum unbefristeten Aufenthaltsrecht und unbefristete Aufenthaltskarten. Damit der Familie Aufenthaltskarten bewilligt werden, muss sie nachweisen können, dass sie sich in Schweden durch Arbeit, Studien oder andere finanzielle Mittel in ausreichendem Umfang versorgen kann.

Weitere informationen dazu finden Sie bei dem schwedischen Ausländeramt Migrationsverket (auf Englisch).

Für die Registrierung beim Einwohnermeldeamt wenden Sie sich bitte an das Zentralamt für Finanzwesen Skatteverket (auf Englisch).

Letzte Aktualisierung 29 Nov. 2023, 10.41