Go to content

Einfuhr von Waren

Wenn Sie eine Reise nach Schweden planen, können Sie auf der Homepage des Schwedischen Zollamtes (Tullverket) wichtige Informationen erhalten.

Sie finden dort u. a. Angaben darüber, welche Waren man legal mitführen darf und für welche Waren gesetzliche Einfuhrverbote oder Beschränkungen gelten.

Englische Homepage des Schwedischen Zollamtes (Tullverket)


Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren


Alkohol
Bei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat dürfen Sie Alkohol steuerfrei einführen, wenn Sie den Alkohol persönlich mitführen, er für Ihren Eigenbedarf oder den Bedarf Ihrer Familie bestimmt ist und Sie mindestens 20 Jahre alt sind.

Tabakwaren
Bei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat dürfen Sie Tabakwaren steuerfrei einführen, wenn Sie den Tabak persönlich mitführen, er für Ihren Eigenbedarf oder den Bedarf Ihrer Familie bestimmt ist und Sie mindestens 18 Jahre alt sind.

Medikamente
Reisende dürfen ohne Genehmigung Medikamente nach Schweden einführen, wenn diese für medizinische Zwecke und den persönlichen Bedarf vorgesehen sind. Das gilt auch für Medikamente, die einem mitreisenden Tier von einem Tierarzt verschrieben worden sind. 

Einfuhr von Medikamenten für den Eigenbedarf durch Reisende (keine narkotischen Medikamente):
Aus einem anderen EWR-Staat dürfen Sie Ihren Medikamentenbedarf für höchstens ein Jahr einführen. Reisende müssen durch eine Bescheinigung nachweisen, dass das Medikament für den Eigenbedarf bestimmt ist. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten kann dies durch eine schriftliche Bestätigung des Arztes bzw. Tierarztes erfolgen.

Einfuhr von Medikamenten für den Eigenbedarf durch Reisende (narkotische Medikamente):
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (u. a. Deutschland und Schweden) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung erfolgen. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte:
www.bfarm.de


Führt der Reisende mehrere verschiedene narkotische Medikamente ein, ist für jedes Präparat eine gesonderte Bescheinigung vorzulegen.

Injektionsspritzen und Kanülen
Reisende, die Spritzen und Kanülen für den persönlichen Bedarf nach Schweden einführen wollen, müssen ihr Recht auf Einfuhr dieser Waren belegen können, beispielsweise durch die Vorlage eines ärztlichen Attests.

Einfuhr von Lebensmitteln für den Eigenbedarf
Es steht Ihnen im Prinzip frei, bei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat Lebensmittel für den Eigenbedarf mitzuführen.

Umzug nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat
Die EU ist eine Zollunion. Deshalb existieren zwischen den Mitgliedstaaten keine Zollabgaben. Waren, die Sie innerhalb der EU über Ländergrenzen transportieren, brauchen Sie nicht beim Zoll anzumelden. 

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Tullverket:

Tullverket
Box 12854
S-112 98 Stockholm
Schweden

www.tullverket.se

Info-Telefon: 0046-771-520 520
Telefonzeiten: Montag-Donnerstag 08.00-19.00 Uhr, Freitag 08.00-16.00 E-Mail: tullsvar@tullverket.se

An die E-Mailadresse können Sie Ihre Anfragen auf Schwedisch oder Englisch senden.

Letzte Aktualisierung 14 Dez. 2017, 12.41